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1. Anmeldung
Die Anmeldung kann per Internetformular, schriftlich, mündlich
oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den
Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten
Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für
seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine
entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und
gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Reisevertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung
der Anmeldung durch Turtle Tours - Reiseservice zustande. Weicht
der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so
liegt ein neues Angebot von Turtle Tours - Reiseservice vor, an
das der Veranstalter für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist.
Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots
zustande, wenn der Teilnehmer innerhalb der Bindungsfrist die
Annahme erklärt.
2. Zahlung
Mit Erhalt der Buchungsbestätigung wird die in der
Buchungsbestätigung ausgewiesene Anzahlung fällig. Der
restliche Reisepreis ist bis spätestens 30 Tage vor Reisebeginn
zu zahlen. Bei Buchungen, die weniger als 30 Tage vor
Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis bei Übernahme
der Buchungsbestätigung. Die Zusendung bzw. Aushändigung der
Reiseunterlagen erfolgt nach Eingang der Zahlung. Geht die
Zahlung erst kurz vor Reisebeginn ein, trägt der Kunde die
Mehrkosten einer Eilauslieferung der Reiseunterlagen, sofern er
die Verzögerung des Zahlungseingangs zu verantworten hat. Den
Teilnahmepreis sowie die darin enthaltenen Leistungen entnehmen
Sie den einzelnen Reisebeschreibungen. Ohne Zahlung des gesamten
Reisepreises besteht für den Reiseteilnehmer kein Anspruch auf
Erbringung der Reiseleistung durch Turtle Tours - Reiseservice.
3. Mindestteilnehmerzahl
Turtle Tours - Reiseservice behält sich vor, eine Gruppenreise
abzusagen, falls die ausgeschriebene minimale Teilnehmerzahl
nicht erreicht worden ist.
Wir werden Sie in diesem Fall 4 Wochen vor Fahrtantritt umgehend
informieren und die gesamten geleisteten Beträge zurückerstatten.
4. Änderungen beschriebener Fahrtbeschreibungen ,
Preiserhöhungen
Änderungen oder Abweichungen von Terminen, einzelnen
Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages,
die nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur
gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht
erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht
beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben
unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln
behaftet sind.
Turtle Tours - Reiseservice ist berechtigt, den Reisepreis
zu erhöhen, wenn sich nach Vertragsabschluß die nachfolgend
bezeichneten Preisbestandteile aufgrund vom Umständen erhöhen
oder neu entstehen, die von Turtle Tours - Reiservice nicht zu
vertreten sind: Devisen-Wechselkurse für die betreffende Reise;
Beförderungstarife und -preise; behördliche Gebühren; Steuern
oder sonstige behördliche Abgaben einschließlich Flughafen-
und Sicherheitsgebühren.
Die Preiserhöhung ist jedoch nur zulässig, wenn zwischen dem
Vertragsabschluß und dem Beginn der Reise ein Zeitraum von mehr
als 4 Monaten liegt. Sollte dies der Fall sein, wird der Kunde
unverzüglich, spätestens jedoch 3 Wochen vor Reiseantritt
davon in Kenntnis gesetzt. Preiserhöhungen danach sind nicht
mehr zulässig. Bei einer Preiserhöhung von über 5 % des
Reisepreises ist der Kunde innerhalb von 10 Tagen zum gebührenfreien
Rücktritt von der Reise berechtigt oder er kann die Teilnahme
an einer mindestens gleichwertigen Reise verlangen, wenn Turtle
Tours - Reiseservice in der Lage ist, eine solche Reise ohne
Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.
5. Rücktritt, Ersatzpersonen, Umbuchung,
Nichtantritt und Nichtinanspruchnahme von Leistungen
Der Reiseteilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der
Reise zurücktreten. Er hat auch das Recht, bis zum Reisebeginn
zu verlangen, daß statt seiner ein Dritter an der Reise
teilnimmt. Turtle Tours - Reiseservice kann der Teilnahme eines
Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen
Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme
gesetzliche Vorschriften auch des Reiselandes oder behördliche
Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag
ein, so
haften der Reiseteilnehmer und der Dritte gegenüber Turtle
Tours - Reiseservice als Gesamtschuldner für den Reisepreis und
die entstehenden Mehrkosten. Maßgeblich für die Berechnung
aller Fristen ist - auch bei telefonischem Rücktritt - jeweils
der Eingang der schriftlichen Erklärung bei Turtle Tours-
Reiseservice. In jedem Fall des Rücktritts durch den
Reiseteilnehmer werden pauschal anteilige Bearbeitungskosten in
Höhe von € 150,- pro Person berechnet.
Im übrigen stehen Turtle Tours - Reiseservice im Rücktrittsfall
des Reiseteilnehmers folgende Zahlungen zu:
* bis 60 Tage vor Reisebeginn 10% des Reisepreises, mindestens
jedoch € 150,- Bearbeitungsgebühr pro Person
* bis 28 Tage vor Reisebeginn 25% des Reisepreises,
* bis 14 Tage vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises
* ab dem 13. Tag vor Reisebeginn 90 %
* am Tag des Reisebeginns oder bei Nichterscheinen 100 % des
Reisepreises.
Diese Zahlungen sind die pauschale Entschädigung, soweit Turtle
Tours - Reiseservice nicht nachweist, daß der nach Abzug
ersparter Aufwendungen verbleibende Vergütungsanspruch höher
gewesen wäre. Das Recht des Reiseteilnehmers, Turtle Tours-
Reiseservice einen geringeren Vergütungsanspruch nachzuweisen
als gefordert, bleibt ihm unbenommen. Erscheint der
Reiseteilnehmer nicht oder verspätet zum Beginn der Reise bzw.
zu Abfahrt oder Abflug, kündigt er am Tage des Reisebeginns
oder aus Gründen, die nicht durch Turtle Tours -
Reiseservice zu vertreten sind, oder muß er vom Antritt
der Reise oder deren Fortsetzung ausgeschlossen werden, so behält
Turtle Tours- Reiseservice den vollen Vergütungsanspruch.
Turtle Tours eventuell entstehende Mehrkosten aufgrund der Bemühungen,
den Reiseteilnehmer an dessen Reiseziel zu bringen oder weiter
zu befördern, gehen zu Lasten des Reiseteilnehmers. Eine
Erstattung erfolgt nur insoweit, als Turtle Tours - Reiseservice
von den Leistungsträgern nicht in Anspruch
genommene Leistungen vergütet werden. Umbuchungswünsche des
Reiseteilnehmers, die nach Ablauf der obigen Fristen erfolgen, können,
sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt
vom Reisevertrag durch Neuanmeldung des Reiseteilnehmers erfüllt
werden.
6. Verspätung, außergewöhnliche Umstände
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht
voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können
sowohl Turtle Tours - Reiseservice als auch der Reiseteilnehmer
den Reisevertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann
Turtle Tours - Reiseservice für die bereits erbrachten oder zur
Beendigung der Reise noch zu erbringenden Leistungen eine
angemessene Entschädigung verlangen. Turtle Tours -
Reiseservice ist in diesen Fällen verpflichtet, die notwendigen
Maßnahmen zu treffen, insbesondere falls der Vertrag die Beförderung
umfaßt, den Reiseteilnehmer zurück zu befördern. Die
Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je
zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem
Reiseteilnehmer zur Last.
7. Dokumente, Paß, Devisen, Zoll- und
Gesundheitsbestimmungen
Turtle Tours - Reiseservice informiert den Reiseteilnehmer über die
Bestimmungen von Paß-, Visa- Zoll- und Gesundheitsvorschriften
seines Urlaubslandes. Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet,
Besonderheiten in seiner Person und in der seiner Mitreisenden,
die im Zusammenhang mit diesen Vorschriften von Wichtigkeit
sind, zu offenbaren. Jeder Reiseteilnehmer ist für die
Einhaltung der entsprechenden Vorschriften in den von ihm
bereisten Ländern selbst verantwortlich.
8. Mitwirkungspflicht
Der Reiseteilnehmer kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung
Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der
Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den Turtle Tours -
Reiseservice nicht zu vertreten hat. Der Reiseteilnehmer ist
verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen alles
ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung
beizutragen bzw. Schäden gering zu halten. Sämtliche
Beanstandungen sind unverzüglich bei der zuständigen
Reiseleitung anzuzeigen. Ist eine Reiseleitung nicht erreichbar,
so müssen Beanstandungen unverzüglich gegenüber Turtle Tours
- Reiseservice direkt erhoben werden. Vor einer Kündigung (§651e
BGB) ist Turtle Tours - Reiseservice eine angemessene Frist zur
Abhilfeleistung zu setzen, wenn nicht Abhilfe unmöglich ist
oder von Turtle Tours - Reiseservice verweigert wird oder wenn
die sofortige Kündigung des
Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden
gerechtfertigt wird. Ansprüche auf Minderung und Schadenersatz
hat der Kunde gemäß §651g I BGB innerhalb eines Monats nach
der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise bei Turtle
Tours - Reiseservice geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist
kann der Reiseteilnehmer Ansprüche nur geltend machen, wenn er
ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden
ist. Die Ansprüche verjähren gemäß §651g II BGB nach einem
Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise
nach dem Vertrag enden sollte. Hat der Kunde Ansprüche geltend
gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem
Turtle Tours - Reiseservice die Ansprüche schriftlich zurückweist.
9. Haftung
Die angebotenen Reisen in Honduras sind Natur - und Abenteuerreisen,
die
eine erhöhte Risikobereitschaft des Reiseteilnehmers voraussetzen.
Der Kunde wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein erhöhtes
Restrisiko in Form eines deutlich erhöhten Verletzungs- und Schadensrisiko z.
B. infolge schlechter Gesundheitsvorsorge und landestypischen Krankheiten sowie
ungewohnter Umweltbedingungen, Verkehrs- und Wetterverhältnissen, Flora
und Fauna, besteht.
Der Reiseteilnehmer muss über eine gute Gesundheit und eine normale,
körperliche Verfassung verfügen.
Dieses gilt besonders bei den Wanderungen und
Fahrten im Einbaum in
den Regenwäldern von Honduras, die nachweislich Expeditionscharakter haben.
Gute Schwimmkenntnisse des Reiseteilnehmers werden hier vorausgesetzt.
Der Teilnehmer erklärt durch seine Unterschrift, daß er an diesen
Reisen auf eigene
Gefahr teilnimmt.
Die Haftung durch vorsätzliche Schädigung und grobe
Fahrlässigkeit durch Turtle Tours - Reiseservice
bleibt davon unberührt. Soweit
Turtle Tours - Reiseservice die Dienste von
Erfüllungsgehilfen oder anderer Dritter in Anspruch nimmt,
steht Turtle Tours - Reiseservice lediglich
für eine sorgfältige Auswahl sowie für die übliche
Überwachung ein. Turtle Tours - Reiseservice
übernimmt insbesondere keine Haftung für Schäden, die auf
einen nicht ordnungsgemäßen Zustand der Strecke
zurückzuführen sind. Die Haftung gegenüber dem
Reiseteilnehmer auf Schadenersatz aus vertraglichen Ansprüchen
aus dem Reisevertrag ist außer für Körperschäden auf den
dreifachen Reisepreis beschränkt soweit a) ein Schaden des
Reiseteilnehmers weder grob fahrlässig noch vorsätzlich
herbeigeführt wurde oder b) Turtle Tours - Reiseservice
für einen dem Reiseteilnehmer entstehenden Schaden allein
wegen des Verschuldens eines
Leistungsträgers verantwortlich ist.
Für alle Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung,
die nicht Körperschäden sind und nicht auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit beruhen, haftet
Turtle Tours - Reiseservice bis EUR 4.100,-; übersteigt
der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für
Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises
beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je
Reisendem und Reise.
Turtle Tours - Reiseservice haftet nicht für
Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als
Fremdleistung lediglich empfohlen oder vermittelt werden
(Bootsfahrten, Museumsbesuche, sonstige Besichtigungen usw.) und
die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen
gekennzeichnet sind. Ein Schadensersatzanspruch gegenüber Turtle
Tours - Reiseservice ist insoweit
beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler
Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen
Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu
erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf
Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten
Voraussetzungen oder Einschränkungen geltend gemacht werden
kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
10. Reiserücktrittskosten-Versicherung
Wir empfehlen den Abschluß einer Reiserücktrittskosten -
Versicherung
sowie eines Schutzbriefes und beraten Sie gerne.
11. Insolvenz Versicherung
Ihr gezahlter Reisepreis ist durch eine Insolvenzschutz
- Versicherung
bei der R+V abgedeckt. Mit der Reisebestätigung erhalten
Sie einen Sicherungsschein.
Er garantiert und sichert die von Ihnen gezahlten Leistungen.
12. Sonstiges
Gerichtsstand der Klagen gegen Turtle Tours - Reiseservice
ist Frankfurt am Main . Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten
Vertrages zur Folge. Vielmehr verpflichten sich die Parteien,
eine Regelung zu finden, die der ursprünglichen Fassung am nächsten
kommt.
13. Veranstalter
Turtle Tours - Reiseservice,
Inhaber: Paul Lamann
Rotlintstr. 43
60316 Frankfurt Main.
Tel. 069 - 94 41 94 27
Fax 069 - 94 41 94 28
Stand: Juni 2006
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